Für einkommensschwächere Familien gibt es staatliche Förderungen, die beantragt werden können, um unsere Angebote in Anspruch zu nehmen.
Die Anträge können jeweils bei den zuständigen Behörden angefordert werden.
Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes (BuT) haben Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 24. Lebensjahres.
Anspruchsberechtigte sind:
• Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen
• Personen die Sozialhilfe (SGB XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag beziehen
• Personen die Leistungen nach §2 (Asylbewerberleistungen) erhalten
und eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein - oder berufsbildende Schule besucht
und keine Ausbildungsvergütung erhält.
Sprechen Sie uns an - wir helfen gerne weiter!
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